Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ländliche Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e.V.

(Stand: 03.11.2025)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare, Lehrgänge und Tagungen (nachfolgend „Veranstaltungen“), die von der Ländlichen Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e.V. (nachfolgend „LEB“) durchgeführt werden, mit Ausnahme von Inhouse- und Exklusiv-Seminaren. Hierüber werden separate Vereinbarungen geschlossen. Vertragspartner der LEB im Sinne dieser AGB werden nachfolgend „Teilnehmende“ genannt.

(2) Bedingungen von Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die LEB diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Zugangsvoraussetzungen

Etwaige Zugangsvoraussetzungen für Veranstaltungen (insbesondere auch zur Teilnahme an Prüfungen bzw. zur Erreichung eines bestimmten Abschlusses) sind auf der Website der LEB (www.leb-sachsen.de) oder in gedruckten Veröffentlichungen bei der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt. Die Zugangsvoraussetzungen sind von Teilnehmenden vor Anmeldung selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren, auch wenn wegen deren Fehlens eine Teilnahme an etwaigen Prüfungen oder der Erwerb des angestrebten Abschlusses nicht möglich ist.

3. Anmeldung und Vertragsschluss / Rücktrittsrechte

(1) Die Darstellung der Veranstaltungen auf unserer Website, in Programmheften und anderen Medien stellt kein Angebot der LEB auf Abschluss eines Vertrages mit Teilnehmenden dar.

(2) Die Anmeldung erfolgt, indem das Anmeldeformular der LEB online, schriftlich, per Fax oder gescannt per E-Mail zugeleitet wird. Mit der Anmeldung erklären Teilnehmende verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen und akzeptieren die Geltung dieser AGB. Die LEB kann das Angebot, welches in der Anmeldung des Teilnehmenden liegt, innerhalb von 2 Wochen nach dessen Abgabe annehmen. Solange sind Teilnehmende an Ihr Angebot gebunden. Die Annahme erklärt die LEB durch Übersendung einer Anmeldebestätigung oder der Einladung zur Veranstaltung. Mit deren Eingang beim Teilnehmenden ist der Vertrag zustande gekommen. Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

(3) Vertragliches Rücktrittsrecht der LEB

(a) Die LEB behält sich vor, bis spätestens 7 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestanzahl an Teilnehmenden nicht erreicht wird. Die jeweilige Mindestanzahl ist in den Angaben zu der jeweiligen Veranstaltung auf der Website der LEB oder in gedruckten Veröffentlichungen genannt.

(b) Die LEB behält sich weiter vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (insbesondere der Verweigerung oder dem Wegfall einer für die Weiterbildung erforderlichen behördlichen Genehmigung, sonstigen Störungen des Geschäftsbetriebes, Erkrankung der Lehrkraft, etc.), unmöglich ist.

(c) Die LEB informiert die Teilnehmenden unverzüglich von einem etwaigen Rücktritt. Etwaige bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden wegen eines Rücktritts, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Absage der Veranstaltung, sind ausgeschlossen. Die LEB bemüht sich, eine abgesagte Veranstaltung zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen.

Fallen einzelne Termine aus, so werden diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. (d) Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der LEB bleiben hiervon unberührt.

(4) Vertragliches Rücktrittsrecht der Teilnehmenden

(a) Teilnehmende haben das Recht, bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Nach Ablauf der Frist werden im Fall eines Rücktritts die vollen Gebühren für die jeweilige Veranstaltung fällig, soweit nicht der Teilnehmende den Nachweis erbringt, dass der LEB ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

(b) Die gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte von Teilnehmenden bleiben unberührt.

(5) Der Rücktritt durch eine der Parteien muss in Textform erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der jeweils anderen Partei.

4. Datenschutz

(1) Die LEB erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten von Teilnehmenden, insbesondere die Kontaktdaten (auch die E-Mail-Adresse, soweit angegeben), zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Die LEB verpflichtet sich, die überlassenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Sächsischen Datenschutzgesetz) zu verarbeiten. Insbesondere werden diese vertraulich behandelt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

(2) Soweit die LEB darüber hinaus Daten erhebt, speichert oder nutzt, können Teilnehmende dem jederzeit mündlich oder in Textform widersprechen. Gleichfalls haben Teilnehmende das Recht, jederzeit mündlich oder in Textform Auskunft über seine/ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Weitere Hinweise zum Datenschutz, insbesondere auch zu weiteren Rechten, finden sich unter https://www.leb-sachsen.de/dstn.

5. Durchführung / Unterrichtsmaterial

(1) Die Veranstaltungen werden entsprechend der auf der Website der LEB und/oder in gedruckter Form veröffentlichten Veranstaltungsbeschreibung durchgeführt (insbesondere Thema der Veranstaltung, Inhalt, Dauer, Zeit und Ort). Maßgeblich ist die Fassung zum Zeitpunkt der Anmeldung. Die LEB behält sich Änderungen des Ablaufs und des Inhalts vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht ändern.

(2) Die LEB kann aus wichtigem Grund eine Veranstaltung oder Unterrichtseinheiten verlegen, soweit dies den Teilnehmenden unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist. Ein Anspruch auf die Unterrichtung/Durchführung durch eine bestimmte Lehrkraft bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort (insbesondere eine bestimmte Räumlichkeit) besteht nicht.

(3) Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Weiterbildung notwendig werden, sind diese den Teilnehmenden schriftlich bekannt zu geben. In diesem Fall haben Teilnehmende das Recht, innerhalb von 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen mit Zustimmung der Stellen erfolgen, die für anerkannte Abschlüsse zuständig sind, berechtigen diese nicht zum Rücktritt. Ein Wechsel der Lehrkraft und gemäß vorstehenden Ziffern (1) und (2) zulässige Änderungen stellen keine wesentlichen Änderungen gemäß dieser Ziffer (3) dar.

(4) Eine Gewähr für die Erreichung des Weiterbildungsziels durch die Teilnehmenden kann nicht übernommen werden.

(5) Unterrichtsunterlagen oder Teile davon sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der LEB nicht reproduziert werden.

6. Zahlungsbedingungen / Gebühren

(1) Für die Teilnahme werden auf der Website der LEB oder in gedruckten Veröffentlichungen genannten Weiterbildungsgebühren erhoben.

(2) Bei Veranstaltungen über lediglich ein oder zwei Tage sind die Weiterbildungsgebühren spätestens bis zu Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Bei den sonstigen Veranstaltungen ist die Fälligkeit im Weiterbildungsvertrag (unterzeichnetes Anmeldeformular) geregelt. Maßgeblich für die rechtzeitige Zahlung ist jeweils der Eingang bei der LEB.

(3) Der Vertragspartner hat die Weiterbildungsgebühr unabhängig von einer Erstattung Dritter mit Fälligkeitsdatum zu zahlen. Leistet ein Dritter, der sich gegenüber Teilnehmenden zur Teil- oder Vollzahlung der Weiterbildungsgebühr verpflichtet hat, nicht, ist die LEB in jedem Fall berechtigt, die noch ausstehende Weiterbildungsgebühr von Teilnehmenden unmittelbar zu fordern.

(4) Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt eine etwa gewährte Ratenzahlung und die noch offene Veranstaltungsgebühr wird sofort fällig.

(5) Werden einzelne Veranstaltungen (Module), Unterrichtseinheiten oder Seminarstunden nicht besucht, besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Veranstaltungsgebühr.

7. Kündigung / Ausschluss

(1) Die Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist mit einer 4-wöchigen Frist, erstmals zum Ende des dritten Monats, sodann jeweils zum Ende eines nächsten Monats kündbar. Die Weiterbildungsgebühren werden dann anteilig in Rechnung gestellt.

(2) Die Kündigung hat schriftlich gegenüber der LEB zu erfolgen. Das Fernbleiben von Weiterbildungs-/Unterrichtsteilen gilt nicht als Kündigung. Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.

(3) Bei Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Dauer bis zu drei Monaten ist eine Kündigung nicht möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden fallen die vollen Gebühren für die Veranstaltung an. Gleiches gilt im Falle einer schuldhaften, unentschuldigten Nicht-Teilnahme zur Weiterbildung. Teilnehmende haben das Recht, einen Ersatz zu benennen, welcher ihrer Stelle in den Vertrag eintritt und auch die Kursgebühr trägt. Die Zugangsvoraussetzungen sind zu beachten. Die LEB übernimmt keine Gewähr dafür, dass bei einem Wechsel von Teilnehmenden nach Veranstaltungsbeginn das Weiterbildungsziel noch erreicht werden kann.

(4) Die LEB behält sich vor, Teilnehmende, die schuldhaft gegen die Pflichten dieses Vertrages bzw. gegen angemessene Anweisungen der LEB bzw. der Lehrkraft verstoßen, ganz oder teilweise von der Weiterbildung auszuschließen.

(5) Der LEB steht weiterhin ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn

  • Teilnehmende bzw. deren Arbeitgeber die Weiterbildungsgebühren nicht fristgerecht bezahlen,
  • Teilnehmende die Unterrichtung auch nach Abmahnung weiterhin stören,
  • Teilnehmende den Anforderungen eines etwaigen Berufspraktikums (soweit vorgeschrieben) nicht gerecht werden,
  • Teilnehmende eine Fehlzeitenquote von 20% (unabhängig von den Gründen) überschreiten,

Bereits bezahlte Beiträge bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung werden nicht erstattet. Teilnehmende sind verpflichtet, die Weiterbildungsgebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten. Alle offenen Zahlungen werden bei einer außerordentlichen Kündigung durch die LEB sofort fällig.

8. Pflichten der Teilnehmenden

(1) Teilnehmende verpflichtet sich:

  • die für die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
  • die geltende Hausordnung, Parkordnung und Belehrung zu beachten und den Unterricht nicht zu stören sowie Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln,
  • regelmäßig teilzunehmen.

(2) Versäumte Unterrichtseinheiten können gegebenenfalls nach Rücksprache mit der LEB zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, sofern die Weiterbildung bzw. diese versäumten Unterrichtseinheiten noch einmal durchgeführt werden und die Umstände dies erlauben. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

9. Haftung / Versicherung

(1) Für die seitens der Teilnehmenden zur Weiterbildungsveranstaltung mitgebrachten Gegenstände und Unterlagen haftet die LEB nicht. Teilnehmende haben ihre Privatsachen entsprechend den Gegebenheiten zu sichern.

(2) Die LEB haftet dem Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, stets für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für eine von uns zu vertretende Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit von natürlichen Personen.

(3) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden resultiert aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

(4) Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jeweils beschränkt auf den typischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.

(5) Gegen Unfälle während der Durchführung der Weiterbildungsveranstaltung sind die Teilnehmenden gegebenenfalls im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der LEB versichert. Dabei handelt es sich um die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Unfälle sind der LEB durch die Teilnehmenden unverzüglich zu melden. Kommen Teilnehmende ihrer Meldepflicht für die Unfallaufnahme durch die LEB nicht nach, kann der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.

Der Unfallversicherungsschutz gilt nicht für Teilnehmende, die anderweitig gesetzlich unfallversichert sind (z. B. bei nachweisbarer Entsendung zur Weiterbildung durch den Arbeitgeber). Ob Versicherungsschutz unter der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

(1) Widerrufsrecht

Teilnehmende haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Teilnehmende eine eindeutige Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, übermitteln an:

Ländliche Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e.V.

Schnorrstraße 70, 01069 Dresden Fax: 0351 427 7925, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Teilnehmende können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(3) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

(4) Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an unsere oben genannte Adresse zurück:

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:

………………………………………………………………………………………………… (Nennung Weiterbildungsveranstaltung mit Titel und Zeitraum)

bestellt am: ………………………………………. (Datum der Anmeldung)

Name des Verbrauchers: ………………………………………………………….

Anschrift des Verbrauchers:

………………………………………………………………………………………………….

Unterschrift des Verbrauchers: …………………………………………………

(nur bei Mitteilungen auf Papier)

Datum: ………………………………………………. (Datum des Widerrufes)

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.

12. Sonstiges / Nebenabreden

Änderungen und Nebenabreden bedürfen für die Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die den bisherigen Regelungen nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

Standorte & Kontakt

Karte unserer Standorte

Landesgeschäftsstelle
Schnorrstraße 70
01069 Dresden
Tel.: 0351 4768105 Fax: 0351 4277925

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Oststraße 14
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Melscher Straße 1
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Dammstraße 2–4, Eingang B
09618 Brand-Erbisdorf
Tel.: 037322 3590 Fax: 037322 80786

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Schneeberger Straße 13
08280 Aue-Bad Schlema
Tel.: 03771 70490 Fax: 03771 704910