Die gesetzlichen Grundlagen in Sachsen sind Fachkräften ausreichend bekannt, Checklisten und Gefährdungsbeurteilungen erprobt, Prozessbeschreibungen laut Qualitätsmanagementhandbüchern definiert und trotzdem scheuen sich Fachkräfte zu handeln. Welche Grundlagen der Dokumentation die Gefährdung erfassen und welche Formen systematisch beobachtet und ermittelt werden können, ergründen wir im Seminar. Gefahr erkannt, ist nicht gebannt - dafür gehen wir den Rechten und Pflchten beteiligter Netzwerk- und Kooperationspartner auf den Grund. Fallbeispiele und aktuelle Lebensumstände von Kindern werden besprochen.
Kindeswohlgefährdung erkennen und Gefahren benennen
- Inhalt:
- Ampelsystem und Fragebogen als Instrument der Aufsichtspflicht
- Erziehungspartnerschaft nach Regeln einer dialogischen Grundhaltung
- Eingriffsmöglichkeiten zwischen Nähe und Distanz
Dozentin: Frau Seewald-Blunert
- Zielsetzung:
Fortbildung für pädagogische Fachkräfte
- Veranstaltungsort:
Schulungsstätte Aue, Schneeberger Straße 13, 08280 Aue-Bad Schlema
- Umfang & Dauer:
8 Unterrichtsstunden
- Durchführungsbedingungen:
Der Lehrgangsbeginn ist gebunden an das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (7 Personen).
Es gelten die AGB sowie Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der LEB.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten. - Teilnahmevorraussetzungen:
Teilnehmende sind pädagogische Fachkräfte im KiTa- und Hortbereich sowie Tagespflegepersonen.
- Teilnahmegebühr:
112,00 € / Teilnehmer*in
- Termine:
23.06.2023 (Tagesseminar)
- Abschluss:
Teilnahmebescheinigung