Wenn sich Kinder beschweren

Kindertageseinrichtungen unterstützen die Entwicklung von Kindern zu selbstbestimmten Persönlichkeiten. Dazu gehört, dass Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden – und sich beschweren dürfen, wenn ihnen etwas missfällt. Kindertageseinrichtungen sind daher aufgefordert, systematisch Beschwerdeverfahren für Kinder zu entwickeln und diese konzeptionell zu beschreiben.

  • Inhalt:
    • Beteiligung und Beschwerde als Kinderrecht
    • Strukturelle Verankerung eines Beschwerdeverfahrens in der Kindertageseinrichtung
    • Konzeptionelle Beschreibung eines kinderfreundlichen Beschwerdemanagements
  • Dozent / Dozentin:

    Frau Scheffler

  • Veranstaltungsort:

    Schulungsstätte Aue, Schneeberger Straße 13, 08280 Aue-Bad Schlema

  • Umfang & Dauer:

    8 Unterrichtsstunden

  • Durchführungsbedingungen:

    Der Lehrgangsbeginn ist gebunden an das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (8 Personen).
    Es gelten die AGB sowie Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der LEB.
    Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

  • Teilnahmevorraussetzungen:

    Teilnehmende sind pädagogische Fachkräfte im KiTa- und Hortbereich sowie Tagespflegepersonen

  • Teilnahmegebühr:

    130,00 € / Teilnehmer*in

  • Termine:

    11.09.2024  (Tagesseminar)

  • Abschluss:

    Teilnahmebescheinigung

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