Wenn sich Kinder beschweren

Kindertageseinrichtungen unterstützen die Entwicklung von Kindern zu selbstbestimmten Persönlichkeiten. Dazu gehört, dass Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden - und sich beschweren dürfen, wenn ihnen etwas missfällt. Kindertageseinrichtungen sind daher aufgefordert, systematisch Beschwerdeverfahren für Kinder zu entwickeln und diese konzeptionell zu beschreiben.

Inhalt:
  • Beteiligung und Beschwerde als Kinderrecht
  • Strukturelle Verankerung eines Beschwerdeverfahrens in der Kindertageseinrichtung
  • Konzeptionelle Beschreibung eines kinderfreundlichen Beschwerdemanagements

Dozentin: Frau Scheffler

Zielsetzung:

Fortbildung für pädagogische Fachkräfte

Veranstaltungsort:

Schulungsstätte Aue, Schneeberger Straße 13, 08280 Aue-Bad Schlema

Umfang & Dauer:

8 Unterrichtsstunden

Durchführungsbedingungen:

Der Lehrgangsbeginn ist gebunden an das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (8 Personen).
Es gelten die AGB sowie Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der LEB.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Teilnahmevorraussetzungen:

Teilnehmende sind pädagogische Fachkräfte im KiTa- und Hortbereich sowie Tagespflegepersonen

Teilnahmegebühr:

112,00 € / Teilnehmer*in

Termine:

02.02.2023 (Tagesseminar)

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

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