Wenn sich Kinder beschweren
Kindertageseinrichtungen unterstützen die Entwicklung von Kindern zu selbstbestimmten Persönlichkeiten. Dazu gehört, dass Kinder an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden - und sich beschweren dürfen, wenn ihnen etwas missfällt. Kindertageseinrichtungen sind daher aufgefordert, systematisch Beschwerdeverfahren für Kinder zu entwickeln und diese konzeptionell zu beschreiben.
- Inhalt:
- Beteiligung und Beschwerde als Kinderrecht
- Strukturelle Verankerung eines Beschwerdeverfahrens in der Kindertageseinrichtung
- Konzeptionelle Beschreibung eines kinderfreundlichen Beschwerdemanagements
Dozentin: Frau Scheffler
- Zielsetzung:
Fortbildung für pädagogische Fachkräfte
- Veranstaltungsort:
Schulungsstätte Aue, Schneeberger Straße 13, 08280 Aue-Bad Schlema
- Umfang & Dauer:
8 Unterrichtsstunden
- Durchführungsbedingungen:
Der Lehrgangsbeginn ist gebunden an das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl (8 Personen).
Es gelten die AGB sowie Teilnahme- und Zahlungsbedingungen der LEB.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
- Teilnahmevorraussetzungen:
Teilnehmende sind pädagogische Fachkräfte im KiTa- und Hortbereich sowie Tagespflegepersonen
- Teilnahmegebühr:
112,00 € / Teilnehmer*in
- Termine:
02.02.2023 (Tagesseminar)
- Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
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