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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in WfbM
Die "geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte menschen" ist gemäß der Verordnung über die Prüfung durch die Landesdirektion Leipzig ein annerkannter Abschluss. Dies stellt die Grundlage für eine bundeseinheitliche Fortbildung gemäß Berufsbildungsgetz (BBiG) dar.
Um ein solides, aktuelles Wissen in bezug auf die Förderung von behinderten Menschen in Werkstätten sowie Sicherheit des Personals bei der Bewältigung der Arbeitsaufgaben gewährleisten zu können, baut diese Weiterbildung auf die "Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung" auf.
Die Bedingungen zur Eingliederung von behinderten Menschen in das Arbeitsleben erfordert von den Fachkräften einen hohen beruflichen Qualifikationsstandard, der um arbeitspädagogische Fähigkeiten ergänzt wird, um den unterschiedlichen Personenkreis angemessen und differenziert unter Bezugnahme der sich ständig veränderten wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen zu fördern und qualifizieren zu können. Dabei müssen arbeits-, sozial-, sonderpädagogische und förderdiagnostische Erkenntnisse aufgegriffen und anwendungsgerecht angepasst werden.
Zugangsvoraussetzungen:
- Nachweis über die Teilnahme der "Sonderpädagogischen Zusatzqualifizierung"
- einschlägige Berufsausbildung und mind. 2jährige Berufspraxis
oder
- 6jährige Berufspraxis
Inhalte:
- Planung des Rehaverlaufes sowie der Förderung in der WfbM
- Berufs- und Persönlichkeitsförderung
- Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten
- Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Unterstützung bei der Projektarbeit
- Prüfungsvorbereitung und Präsentation
Abschlüsse:
- Zertifikat der Ländlichen Erwachsenenbildung im Freistaat Sachsen e.V.
- Abschluss zur gepr. Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen nach bestandener Prüfung
Prüfende Stelle:
Landesdirektion Leipzig
Braustraße 2
04107 Leipzig
Bildungsgutschein, WeGebAU, Kurzarbeiterqualifikation, Selbstzahlung
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