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Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in WfbM

Die "geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte menschen" ist gemäß der Verordnung über die Prüfung durch die Landesdirektion Leipzig ein annerkannter Abschluss. Dies stellt die Grundlage für eine bundeseinheitliche Fortbildung gemäß Berufsbildungsgetz (BBiG) dar.

Um ein solides, aktuelles Wissen in bezug auf die Förderung von behinderten Menschen in Werkstätten sowie Sicherheit des Personals bei der Bewältigung der Arbeitsaufgaben gewährleisten zu können, baut diese Weiterbildung auf die "Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung" auf.

Die Bedingungen zur Eingliederung von behinderten Menschen in das Arbeitsleben erfordert von den Fachkräften einen hohen beruflichen Qualifikationsstandard, der um arbeitspädagogische Fähigkeiten ergänzt wird, um den unterschiedlichen Personenkreis angemessen und differenziert unter Bezugnahme der sich ständig veränderten wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen zu fördern und qualifizieren zu können. Dabei müssen arbeits-, sozial-, sonderpädagogische und förderdiagnostische Erkenntnisse aufgegriffen und anwendungsgerecht angepasst werden.

Zugangsvoraussetzungen:

oder

Inhalte:

Abschlüsse:

Prüfende Stelle:

Landesdirektion Leipzig

Braustraße 2

04107 Leipzig

Bildungsgutschein, WeGebAU, Kurzarbeiterqualifikation, Selbstzahlung

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